I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) beantragte im Verfahren auf Lohnsteuer-Jahresausgleich 1980 unter anderem, ihm gemäß § 33a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b des Einkommensteuergesetzes 1979 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze vom 18. August 1980 (BGBl I 1980, 1537, BStBl I 1980, 581) - EStG - einen Ausbildungsfreibetrag für seinen im Streitjahr 27 Jahre alten Sohn zu gewähren. Dieser war im Streitjahr 1980 zum Zweck des Studiums an der Universität X außerhalb des elterlichen Haushalts untergebracht und ist seit dem 21. Juli 1980 mit einer Beamtin verheiratet.
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