Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) hatten im Streitjahr 1982 ihren gemeinsamen Wohnsitz in A. Dort betrieb der Kläger eine Fabrik. Daneben war er als Lehrer in B tätig, wo er während der Woche auch wohnte. Die Klägerin war als Chefsekretärin in C beschäftigt, wo sie eine Wohnung hatte.
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