Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer 1973 veranlagt. Die Ehefrau (Klägerin) arbeitet seit 1962 ganztägig im Büro einer Klempnerei und Installation. Inhaber dieses Betriebs war ursprünglich der Vater, nach dessen Tod die Mutter der Klägerin.
Die Kläger sind seit 1964 verheiratet. Seit der Eheschließung unterhalten sie ein gemeinsames Bankkonto, über das jeder der beiden Ehegatten allein verfügen kann (sog. Oder-Konto). Auf dieses Konto wurde sowohl das Gehalt des Ehemannes (Kläger), der zunächst als Kaufmann tätig war, als auch das der Klägerin überwiesen.
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