Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hatte im Rahmen seiner Beteiligung an einer Bauherrengemeinschaft im November 1983 einen Treuhandvertrag mit einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (im folgenden: Treuhänderin) geschlossen, wonach diese ihn u.a. gegenüber den Finanzbehörden bei der Entgegennahme von Verwaltungsakten, insbesondere auch von Feststellungsbescheiden zu vertreten hatte, und zwar auch nach Beendigung des Treuhandvertrages. Im Jahre 1984 schied der Kläger aus der Bauherrengemeinschaft aus und kündigte den Treuhandvertrag.
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