BFH - Urteil vom 07.03.2002 (III R 13/99) - DRsp Nr. 2002/7368
BFH, Urteil vom 07.03.2002 - Aktenzeichen III R 13/99
DRsp Nr. 2002/7368
»Werden die in einem Betriebsgebäude neu installierten Einrichtungen zur Versorgung mit Wärme, Kälte, Luft usw. an die in einem anderen Betriebsgebäude vorhandenen Versorgungsanlagen angeschlossen, handelt es sich bei den neuen Anlagen nur dann um zulagenbegünstigte selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter, wenn insoweit die Voraussetzungen für die Annahme von Betriebsvorrichtungen vorliegen und sie eine Sonderfunktion gegenüber den bereits vorhandenen Anlagen erfüllen.«