I. Die seit 1991 verwitwete Mutter der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erhielt im Streitjahr 1994 von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) nach Abzug des Krankenversicherungsanteils eine Witwenrente in Höhe von 1 288,79 DM (bis Juni) bzw. 1 332,53 DM (ab Juli). Mit Bescheid vom 3. Februar 1994 hatte die BfA ihr mitgeteilt, dass sie berechtigt sei, als freiwillige Beträge bei Heiratserstattung 16 012,50 DM zur Angestelltenversicherung nachzuzahlen. Diesen Betrag zahlte die Klägerin am 28. April 1994 für ihre Mutter ein. Aufgrund der Nachzahlung erhält diese seit September 1995 eine zusätzliche eigene Rente in Höhe von 848 DM.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|