Für die in M wohnenden verheirateten Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurde für das Streitjahr 1983 ein gemeinsamer Lohnsteuer-Jahresausgleich durchgeführt. Der Kläger arbeitet bei einer Firma in H, zu der er täglich mit dem eigenen PKW hin- und zurückfährt. Die Klägerin ist als Verkäuferin in O tätig. Sie benutzt für die Hinfahrt zu ihrer Arbeitsstätte den Bahnbus. Da dieser nach Geschäftsschluß ihres Betriebs (18 Uhr) nicht mehr verkehrt, holt der Kläger sie abends stets mit dem PKW von ihrer Arbeitsstätte ab, nachdem er zuvor mit seinem PKW heimgekehrt war.
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