Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Gesellschafter des K Fonds... Grundstücksgesellschaft bürgerlichen Rechts. Als Gesellschaftszweck hatten die Kläger u.a. vereinbart, ein in Berlin (West) belegenes, um das Jahr 1910 errichtetes Haus mit Wohnungen und Gewerbeflächen instandzusetzen und zu modernisieren. Von dem Gesamtaufwand von 523000 DM für die in den Jahren 1987 und 1988 durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen entfallen 169450 DM auf die bereits im Jahre 1987 fertiggestellte Heizungs- und Warmwasseranlage.
Die Kläger machten im Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus dem Grundstück für das Streitjahr (1987) erhöhte Absetzungen in Höhe von 84725 DM für die Heizungs- und Warmwasseranlage gemäß § 14b des Berlinförderungsgesetzes (BerlinFG) 1987 geltend.
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