I. Streitig ist, ob Lohnsteuer dem Arbeitgeber gegenüber durch Schätzungsbescheid festgesetzt werden kann, wenn er keine Lohnsteueranmeldung abgegeben hat.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Ausland. Sie übernahm u.a. die Fleischbearbeitung in inländischen Schlachthöfen mit eigenem Personal und schloss zu diesem Zweck Werkverträge ab. Lohnsteuer-Anmeldungen gab die Klägerin im Inland nicht ab.
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) gelangte zu der Auffassung, die Klägerin sei inländische Arbeitgeberin und deshalb zur Einbehaltung von Lohnsteuer verpflichtet. Er schätzte die Lohnsteuer für die in inländischen Schlachthöfen eingesetzten Arbeitnehmer der Klägerin und erließ entsprechende Lohnsteuerbescheide.
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