I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Mitglied einer Steuerberatersozietät. Zum 1. August 1980 vermietete er ein von ihm für 14.136 DM angeschafftes Kopiergerät an die Sozietät zum monatlichen Mietpreis von 418,19 DM zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 54,36 DM. Der Mietpreis wurde wie folgt ermittelt:
Jahresbetrag bei Verteilung der
Anschaffungskosten auf vier Jahre 3.554,00 DM
Zinsen - 9 v. H. vom
Anschaffungspreis 1.342,92 DM
1 v. H. für Gebühren, Risiko usw. 141,36 DM.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA - ) verneinte wegen eines Gestaltungsmißbrauchs die Unternehmereigenschaft des Klägers und lehnte eine Veranlagung zur Umsatsteuer für das Jahr 1980 ab. Der Bescheid wurde bestandskräftig. Das Finanzgericht (FG) wies die auf Veranlagung gerichtete Klage aus verfahrensrechtlichen Gründen ab.
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