I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine inländische Aktiengesellschaft, der gegenüber der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) Zinsen wegen der Hinterziehung von Körperschaftsteuer 1979 und 1980 in Höhe von 41 893 DM und wegen Vermögensteuer 1979 bis 1981 in Höhe von 1 619 DM festsetzte. Die Klägerin behandelte die Zinsen in ihrer Körperschaftsteuererklärung 1986 als gemäß § 10 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes i.d.F. des Steuerreformgesetzes 1990 vom 25. Juli 1988 -- KStG 1990-- (BGBl I 1988, 1093, BStBl 1 1988, 224) nicht abziehbare Betriebsausgaben. Entsprechend veranlagte das FA am 21. Juli 1988 die Klägerin zur Körperschaftsteuer 1986.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|