I. 1. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Vereinigung von Eigentümern bestimmter Rittergüter. Sie wurde bereits vor Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gegründet und hat ihren Ursprung in den ständisch gegliederten Vertretungskörperschaften des Landes gegenüber dem Landesherrn. Die Eigentümer der Rittergüter haben sich im Jahre 1912 zur Zeit noch gültige Statuten gegeben, die durch Erlaß vom 27. April 1912 vom preußischen König genehmigt worden sind. Für den Streitfall sind folgende Statuten von Bedeutung:
"§ 1
Die Aufgaben der.... Ritterschaft bestehen in der Verwaltung ihres Vermögens, ferner in der Wahrnehmung der Standes- und wirtschaftlichen Interessen der Ritterschaft als solcher und ihrer Mitglieder und der Erhaltung der Rittergüter in ihrem Bestande.
§ 3
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