Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1990 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.
Im Jahr 1990 ließen die Kläger an ihr --vor dem 1. Januar 1987 angeschafftes bzw. hergestelltes-- von ihnen selbst bewohntes Einfamilienhaus ein Schwimmbad anbauen. Die Herstellungskosten hierfür betrugen 414 427 DM.
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