Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Sparkasse in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Sachsen. Sie erwarb in der zweiten Jahreshälfte 1990 verschiedene bewegliche Wirtschaftsgüter (Bürogeräte, Fernsprecheinrichtungen, Notenzähler usw.), die sie selbst nutzt.
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) lehnte den Antrag der Klägerin auf Gewährung einer Investitionszulage in Höhe von 12 v.H. der Anschaffungskosten gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1, § 5 Nr. 1 der Investitionszulagenverordnung (InvZV) vom 4. Juli 1990 (Gesetzblatt - GBl - DDR I 1990, 621) - auch im Einspruchsverfahren - ab.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|