I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), zusammenveranlagte Eheleute, erhoben mit Schreiben vom 29. September 1986 Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid für 1985 (Streitjahr). Sie begehrten damit zuletzt den Ansatz eines höheren Kinderfreibetrages und höherer Grundfreibeträge. Ferner beanstandeten sie die Art der Adressierung des Bescheides.
Mit Schreiben vom 30. Juli 1990 nahmen sie einen zuvor gestellten Antrag auf Ruhen des Verfahrens zurück und beantragten, "umgehend eine rechtsbehelfsfähige Entscheidung zu übersenden". Über den Einspruch ist bisher nicht entschieden.
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