I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH, die durch notariellen Vertrag vom 2. September 1975 errichtet wurde. Gegenstand der Klägerin ist der Heizungs- und Lüftungsbau. An dem Stammkapital in Höhe von 20.000 DM waren in den Streitjahren 1976 bis 1978 A und B beteiligt. Beide Gesellschafter wurden zu Geschäftsführern der Klägerin bestellt. In der notariellen Gründungsurkunde erklärten sie, mündlich abgesprochen zu haben, daß die Klägerin bereits zum 1. Januar 1975 gegründet werden sollte und daß die Geschäfte im Innenverhältnis tatsächlich so gehandhabt worden seien, als sei die Klägerin schon am 1. Januar 1975 errichtet worden.
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