I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Aktiengesellschaft (AG), ist alleinige Gesellschafterin der X-GmbH, einer 1998 aus der X-GmbH und Co. OHG (OHG) durch formwechselnde Umwandlung hervorgegangenen Gesellschaft.
Gesellschafter der OHG waren seit Juli 1993 die Klägerin und die V-Verwaltungs GmbH (V-GmbH). Mit Urkunde vom 27. Februar 1998 beschlossen die Gesellschafter der OHG, diese in die X-GmbH formwechselnd umzuwandeln. In der gleichen Urkunde wurde ferner das Ausscheiden der V-GmbH aus der OHG erklärt, und zwar aufschiebend bedingt auf die Eintragung der Umwandlung der Gesellschaft in das Handelsregister. Diese erfolgte am 31. März 1998.
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