I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, betreibt einen Großhandel. Gesellschafter der Klägerin sind die X-GmbH (im folgenden GmbH) als Komplementärin mit einer Kapitaleinlage von 9.000 DM sowie D und S als Kommanditisten mit Kommanditeinlagen von je 40.500 DM. Die GmbH ist nur Komplementär der Klägerin; sie unterhält daneben keinen eigenen Geschäftsbetrieb.
Das Stammkapital der GmbH beträgt 20.000 DM. Hiervon haben D und S je 10.000 DM als Stammeinlage übernommen. Die Stammeinlagen sind nur zur Hälfte eingezahlt; der Rest ist auf Anforderung der Geschäftsführung zu leisten (§ 3 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der GmbH).
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