I. Für den Kläger, Betreiber eines Altpapierabholdienstes, wurden 1980 zwei Lastkraftwagen (orangefarbene Müllwagen) zum Verkehr zugelassen. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) hält die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach §
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