BFH - Urteil vom 09.05.2001 (XI R 34/99) - DRsp Nr. 2001/13482
BFH, Urteil vom 09.05.2001 - Aktenzeichen XI R 34/99
DRsp Nr. 2001/13482
(Gewerblicher Grundstückshandel eines RechtsanwaltsVeräußert ein Rechtsanwalt innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb drei Eigentumswohnungen und innerhalb weiterer neun Monate zusätzlich zwei weitere von insgesamt 26 erworbenen Eigentumswohnungen, die alle in vollem Umfang fremdfinanziert worden sind, erzielt er Einkünfte aus gewerblichem Grundstückshandel. Die Motive, die die Veräußerung veranlasst haben (hier der überraschend nach der Wiedervereinigung aufgetretene Finanzbedarf für Rückübertragungsobjekte), sind für die Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel ohne Bedeutung.
Gründe:
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