I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, machte in ihrer Körperschaftsteuererklärung für 1973 eine Spende an die Staatsbürgerliche Vereinigung 1954 e.V. in Köln, später in Koblenz (SV) von 5.000 DM zum Abzug geltend. In der "Spendenquittung" heißt es u.a.:
"...
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