Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist verheiratet und wurde in den Streitjahren (1983 und 1985) mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. In den bestandskräftig gewordenen Einkommensteuerbescheiden für die Streitjahre wurden für seine drei Kinder Kinderfreibeträge in Höhe von jeweils 432 DM berücksichtigt.
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