I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Sparkasse, erwarb im Wege von Zwangsversteigerungen zur Vermeidung höherer Forderungsausfälle Immobilien. Zum 31. Dezember 1986 ermittelte sie den Wertansatz für fünf dieser Grundstücke in der Handels- und Steuerbilanz nach folgendem, vom Sparkassen- und Giroverband vorgeschriebenen Bewertungsschema:
1. künftig erzielbar erscheinender Verkaufspreis
2. ./. Betrag der Abzinsung (Zinssatz 5,5 % vom angenommenen Verkaufszeitpunkt)
= 3. Wert am Bilanzstichtag
abzüglich:
4. Kosten der Fertigstellung
5. Kosten für die Behebung von Mängeln oder entsprechende Abschläge
6. Kosten für die Verwertung
7. Kosten für die Vermarktung
zuzüglich:
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