I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), seit 2006 eine GmbH & Co. KG und bis dahin eine vermögensverwaltende GbR, ist aus einer Kommanditgesellschaft (KG) hervorgegangen, die Ende 1981 ihre gewerbliche Tätigkeit einstellte. Im Dezember 1984 beschlossen die Gesellschafter der Klägerin, als Gegenstand des Unternehmens die Verwaltung von Grundbesitz in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen; die gewerbliche Tätigkeit wurde abgemeldet.
In der Bilanz der KG zum 31. Dezember 1984 waren Gebäude aktiviert, deren Teilwerte mit 6 391 556 DM ermittelt wurden.
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