I. Zwischen den Beteiligten ist im Streit, ob die Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen nach §
M.S., die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), ist Erbin ihres im Jahre 1980 verstorbenen Ehemannes G.S. Dieser betrieb zunächst auf dem Grundstück G-Straße in Berlin eine Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstatt und nahm im Jahr 1975 den Beigeladenen E.K. als stillen Gesellschafter auf.
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