I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), war Eigentümerin eines bebauten Grundstücks. Mit Vertrag vom 16. Dezember 2002 veräußerte sie das Grundstück an eine Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG (KG), an der sie zu 94 v.H. als Kommanditistin beteiligt war, zu einem Kaufpreis in Höhe von 16 800 000 EUR. Der Bescheid vom 25. März 2003, mit dem der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) hierfür unter Berücksichtigung des § 5 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) Grunderwerbsteuer in Höhe von 35 280 EUR festsetzte, ist bestandskräftig.
In der gleichen Vertragsurkunde schloss die Klägerin mit der KG einen Immobilien-Leasingvertrag (Teil C) sowie einen Ankaufsrechtsvertrag (Teil D).
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