I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb im Jahre 1982 (Streitjahr) für sein Speditionsunternehmen fünf MAN-LKW. Ende des Jahres 1983 und zu Beginn des Jahres 1984 gab er diese Fahrzeuge anläßlich der Anschaffung fünf anderer LKW wieder an die Firma MAN zurück.
Diese nahm die (Alt-)Fahrzeuge in Zahlung und veräußerte sie ihrerseits in eigenem Namen an verschiedene, andere inländische Unternehmen.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt-) --FA-- gewährte dem Kläger zunächst antragsgemäß für die im Jahre 1982 angeschafften und ausgelieferten Fahrzeuge Investitionszulage. Nachdem das FA im Jahre 1986 Kenntnis von der Rück- und Inzahlunggabe der Fahrzeuge erlangt hatte, änderte es am 14. April 1986 den ursprünglichen Zulagenbescheid gemäß § 164 der Abgabenordnung (
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