I. Zu den im Streit befindlichen Feststellungszeitpunkten 1. Januar 1983, 1. Januar 1984 und 1. Januar 1985 war die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Kapitalgesellschaft, zu 100 v.H. an der X-B.V. mit Sitz in den Niederlanden beteiligt. Geschäftszweck der X-B.V. sind die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Führung und Finanzierung anderer Gesellschaften, das Factoring sowie die Darlehensgewährung und alle damit verbundenen Geschäfte. Die X-B.V. hatte zu diesem Zweck im Jahr 1982 die Y-N.V., Curacao, Niederländische Antillen, gegründet, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) Finanzmittel für langfristige Finanzierungen anderer zur X-Gruppe gehörender ausländischer Gesellschaften besorgen sollte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|