BFH - Urteil vom 12.10.1994 (X R 260/93) - DRsp Nr. 1995/3233
BFH, Urteil vom 12.10.1994 - Aktenzeichen X R 260/93
DRsp Nr. 1995/3233
»Bei zusammenveranlagten Ehegatten, die beide nichtselbständig tätig sind, ist der Kürzungsbetrag des zusätzlichen Vorwegabzugs für Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 2EStG getrennt in der Weise zu ermitteln, daß die für jeden Ehegatten maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze anzusetzen ist.«