I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), die als Filmverlagsgesellschaft die Herstellung von Kinofilmen betreibt, erwarb mit Vertrag vom 21. April 1975 nebst Nachtrag vom 23. April 1975 von dem S die Verfilmungsrechte an dem Roman "...........".
S, der bei Abschluß des Verfilmungsvertrages seinen Wohnsitz im Ausland hatte, hatte den Roman im Inland geschrieben, als er hier noch unbeschränkt steuerpflichtig war, und die Verlagsrechte am 26. November 1961 an den X-Verlag übertragen.
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