I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) haben 1992 ein unbebautes Grundstück erworben und anschließend darauf ein frei finanziertes Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 135,75 qm erstellt. Das Haus weist ein Erdgeschoss sowie ein ausgebautes Dachgeschoss auf und ist nicht unterkellert. Die Heizung befindet sich im Spitzboden. In die Wohnfläche des Erdgeschosses ist ein Hauswirtschaftsraum eingegangen.
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