BFH - Urteil vom 13.03.1997 (VII R 39/96) - DRsp Nr. 1997/5028
BFH, Urteil vom 13.03.1997 - Aktenzeichen VII R 39/96
DRsp Nr. 1997/5028
»Fehlt in der Abtretungsanzeige, nach der die Erstattungsansprüche von Ehegatten aus der Einkommensteuer-Veranlagung abgetreten worden sind, die Unterschrift eines Ehegatten, so wird dadurch die Wirksamkeit der Abtretung des Erstattungsanspruchs, soweit er auf den Ehegatten entfällt, der die Anzeige unterschrieben hat, nicht berührt.«