I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist der Vater der 1973 geborenen Tochter J. J war in der Zeit von März 1996 bis Februar 1999 an der X-Universität sowie für das Sommersemester 1999 an der Y-Universität für das Fach Betriebswirtschaftslehre immatrikuliert. Sie bekam im September 1996 ein eigenes Kind und war in der Folge für das Wintersemester 1996/97, das Wintersemester 1997/98, das Sommersemester 1998, das Wintersemester 1998/99 und das Sommersemester 1999 beurlaubt. Zum Wintersemester 1999/2000 ließ sie sich exmatrikulieren. Seit Oktober 1999 ist sie nichtselbständig tätig. J besuchte im Sommersemester 1998 die Vorlesung "Produktion und Organisation" sowie im Sommersemester 1999 Statistik-Vorlesungen.
J hatte im Jahr 1998 Einkünfte in Höhe von 23 489 DM. Von Januar bis September 1999 erzielte sie keine Einkünfte; ab Oktober 1999 betrugen ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 2 600 DM monatlich.
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