I. Die Klägerin ist eine GmbH, an der vor allem evangelische Kirchen beteiligt sind. Gegenstand des Unternehmens ist die Vorbereitung, Schaffung, Herstellung, Synchronisation, Bearbeitung, Ein- und Ausfuhr sowie der Verleih und Vertrieb kirchlicher Filme und kirchlicher Sendungen für das Fernsehen. Nach dem Gesellschaftsvertrag verfolgt die Klägerin ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche Zwecke.
In den Jahren 1972 bis 1977 hat die Klägerin u.a. für den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und für das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) eine Reihe von kritischen Fernsehfilmen hergestellt (Dokumentarfilme, aber auch Spielfilmserien).
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