Die 1982 verstorbene Mutter der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) war zusammen mit B - der zwischenzeitlich ebenfalls verstorben ist und durch die Beigeladenen zu 2 und 3 beerbt worden ist - sowie mit H (Beigeladene zu 1) an einer Grundstücksgemeinschaft beteiligt, die Eigentümerin eines vermieteten Grundstücks in K war. 1978 verkauften die Erblasserin und die Beigeladene zu 1 ihre Anteile an der Grundstücksgemeinschaft an B. Der Erwerber zahlte neben dem Barpreis für das Grundstück rückständige Miete.
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