BFH - Urteil vom 14.01.1994 (III R-194/90) - DRsp Nr. 1996/10048
BFH, Urteil vom 14.01.1994 - Aktenzeichen III R-194/90
DRsp Nr. 1996/10048
»Eltern mit zwei Kindern wurden im Jahre 1986 durch die steuerlichen Kinderfreibeträge und das Kindergeld in gerade noch ausreichendem, verfassungsrechtlich noch nicht zu beanstandendem Umfang entlastet.Dabei ist berücksichtigt, daß die elterliche Unterhaltspflicht auch Vorsorgeleistungen für die Kinder (Beiträge zur Krankenversicherung) mitumfaßt (Anwendung und Fortentwicklung der Grundsätze des Vorlagebeschlusses in BFHE 171, 534, BStBl II 1993, 755 an das BVerfG).«