BFH - Urteil vom 14.01.1997 (VII R 66/96) - DRsp Nr. 1997/4594
BFH, Urteil vom 14.01.1997 - Aktenzeichen VII R 66/96
DRsp Nr. 1997/4594
»Die Verfügung über die Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids kann den zusammenveranlagten Ehegatten nicht in einer Ausfertigung unter ihrer gemeinsamen Anschrift bekanntgegeben werden, wenn nur einer der Ehegatten ein Rechtsmittel gegen den Einkommensteuerbescheid eingelegt hat.«