Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden als Eheleute zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.
Der Kläger bezog am 15. Dezember 1986 die Obergeschoßwohnung in seinem Zweifamilienhaus. Die Erdgeschoßwohnung war bis einschließlich März 1989 vermietet. Anschließend renovierten die Kläger die Erdgeschoßwohnung und nutzten sie ab Januar 1990 selbst zu Wohnzwecken. Die Obergeschoßwohnung vermieteten sie ab Juli 1990.
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