I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG, an der vor dem 2. Februar 1981 die T-GmbH als Komplementärin mit einem Anteil von 10.000 DM und T sowie S als Kommanditisten mit Pflichteinlagen von je 1.120.000 DM beteiligt waren.
Am 2. Februar 1981 fand eine Gesellschafterversammlung der Klägerin statt. Dabei wurde beschlossen:
1. Ab dem 31. März 1981 wird D als zusätzliche Kommanditistin mit einer Kommanditeinlage von 1.080.000 DM aufgenommen.
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