I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), Eheleute, begehren die Änderung eines Abrechnungsbescheids, mit dem der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) es ablehnte, den Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens aus der Einkommensteuer- Zusammenveranlagung 1975 in Höhe von 30.331 DM festzustellen. Das FA sah den Anspruch als verjährt an.
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