I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden als Eheleute zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Sie erzielten im Streitjahr (1998) neben Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger und nicht selbständiger Arbeit Spekulationsverluste aus Wertpapiergeschäften von insgesamt 30 698 DM. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) lehnte es ab, die Spekulationsverluste im Streitjahr einkommensmindernd zu berücksichtigen.
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