BFH - Urteil vom 14.11.1989 (IX R 110/85) - DRsp Nr. 1996/13447
BFH, Urteil vom 14.11.1989 - Aktenzeichen IX R 110/85
DRsp Nr. 1996/13447
»Der Vorbehaltsnießbraucher an einem Mietwohngrundstück, das er seinem Kind geschenkt hat, kann von ihm aufgewandte größere Reparaturkosten als Erhaltungsaufwand abziehen, wenn er solche Aufwendungen in der Nießbrauchsvereinbarung übernommen hat oder hierzu kraft Gesetzes verpflichtet ist. Für den Inhalt des Nießbrauchs können auch mündliche Abreden bedeutsam sein (Anschluß an Senatsurteil vom 10. August 1988 IX R 220/84, BFHE 154, 503, BStBl II 1989, 137).«