I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr (1984) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger erzielte neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit aus seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Lehrer noch Einkünfte als nebenamtlicher Dozent aus Lehr- und Prüfungstätigkeit an einer staatlichen Berufsakademie. Für die in den Jahren 1981 bis 1984 ausgeübte Lehr- und Prüfungstätigkeit wurden dem Kläger 1984 insgesamt 7.550,50 DM ausgezahlt, und zwar 1.226 DM für 1981, 2403 DM für 1982, 2.829,50 DM für 1983 und 1.092 DM für 1984.
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