I. Der in Sachsen wohnhafte Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) schloß 1970 mit einem HO-Kreisbetrieb einen Kommissionshandelsvertrag zum Betrieb einer Gaststätte. Er war Inhaber einer entsprechenden Gewerbegenehmigung. Der Kommissionshandelsvertrag war nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) entsprechend der Verordnung über die Tätigkeit privater Einzelhändler und Gastwirte als Kommissionshändler des sozialistischen Einzelhandels vom 26. Mai 1966 (GBl. DDR II 1966, 429) - KHVO - wie folgt ausgestaltet:
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