I. Streitpunkt ist die Passivierung von Zinsverbindlichkeiten einer vormaligen landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine eingetragene Genossenschaft, ist im Januar 1992 durch Formwechsel aus der
Im August 1992 schloss die Klägerin mit den Gläubigern der Altkredite Rangrücktrittsvereinbarungen nachfolgenden Inhalts:
"1. Die Bank tritt mit der Gesamtheit der in der Anlage 1 Spalte 6 bezeichneten Altforderungen bzw. Altforderungsteilen nebst Zinsen ... hinter die Forderungen aller anderen gegenwärtigen und künftigen Gläubiger in der Weise zurück, dass die Kapitalforderung nebst bestehenden und künftigen Zinsansprüchen nur aus sonst entstehenden Jahresüberschüssen, einem Liquidationsüberschuss sowie aus Erlösen aus dem Verkauf betrieblich nicht benötigter Anlagegüter, wozu sich der Kreditnehmer hiermit gleichzeitig verpflichtet, zu bedienen sind. ...
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|