BFH - Urteil vom 16.10.2002
XI R 27/99
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 312

BFH - Urteil vom 16.10.2002 (XI R 27/99) - DRsp Nr. 2003/158

BFH, Urteil vom 16.10.2002 - Aktenzeichen XI R 27/99

DRsp Nr. 2003/158

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1991 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Die Klägerin ist Zahnärztin. Bis zum 31. Dezember 1990 war sie bei der Poliklinik in K (neue Bundesländer) angestellt; vom 19. Dezember 1990 bis 31. Dezember 1990 nahm sie den ihr aus diesem Arbeitsverhältnis noch zustehenden Resturlaub in Anspruch.