BFH - Urteil vom 17.01.2002 (IV R 74/99) - DRsp Nr. 2002/4777
BFH, Urteil vom 17.01.2002 - Aktenzeichen IV R 74/99
DRsp Nr. 2002/4777
»Ursprünglich landwirtschaftlich genutzte Flächen eines nicht buchführenden Betriebs, die verpachtet wurden und nach Ablauf des Pachtverhältnisses nicht wieder aktiv bewirtschaftet werden, sondern brach liegen, können durch eindeutige Erklärung dem FA gegenüber entnommen werden.«