BFH - Urteil vom 17.11.1987
VII R 124/84
Normen:
StBerG § 4 Nr. 11 ;
Fundstellen:
BFHE 151, 290
BStBl II 1988, 147
Vorinstanzen:
Niedersächsisches FG,

BFH - Urteil vom 17.11.1987 (VII R 124/84) - DRsp Nr. 1996/12769

BFH, Urteil vom 17.11.1987 - Aktenzeichen VII R 124/84

DRsp Nr. 1996/12769

»1. Die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine zur Hilfeleistung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung wird in den Arbeitnehmer-Veranlagungsfällen nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Steuerpflichtige auch Einkünfte aus der Beteiligung an einer Grundstücksgemeinschaft bezieht, die gemäß § 179 Abs. 1 und 2, § 180 AO (1977) einheitlich und gesondert festgestellt werden. 2. Die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine zur Hilfeleistung in diesen Veranlagungsfallen besteht auch dann, wenn der Steuerpflichtige neben den in § 4 Nr. 11 S. 2 StBerG genannten Einkünften Einnahmen aus Kapitalvermögen erzielt, die den Werbungskosten-Pauschbetrag und den Sparer-Freibetrag nicht übersteigen.«

Normenkette:

StBerG § 4 Nr. 11 ;

Gründe: