Als Geschäftsführer einer GmbH wurde der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) vom Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) wegen Umsatzsteuerschulden, Kirchen-Lohnsteuer und Säumniszuschlägen mit Haftungsbescheid vom 19. Dezember 1985 als Haftungsschuldner in Anspruch genommen. Auf Antrag des Klägers setzte das FA die Vollziehung des Haftungsbescheids mit Verfügung vom 27. Januar 1986 aus. Hinsichtlich der Dauer der Aussetzung enthält das vom FA verwendete Formular folgende Bestimmung: "Die Aussetzung der Vollziehung gilt bis zum Abschluß des Rechtsbehelfsverfahrens, falls sie nicht widerrufen oder der Rechtsbehelf zurückgenommen wird."
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|