Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war an einer GmbH beteiligt. Anläßlich der Erhöhung des Stammkapitals der GmbH im Jahre 1987 wurde seine Beteiligung um 1 Mio DM erhöht, zu deren Finanzierung die GmbH ihm ein verzinsliches Darlehen zur Verfügung gestellt hat.
Das Darlehen wurde in den Jahren 1989 und 1990 in erheblichem Umfang getilgt.
Die GmbH schüttete erstmals 1990 85937 DM (1991: 48437,50 DM) aus.
In den Einkommensteuererklärungen 1987 bis 1990 machte der Kläger die Zinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend.
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